Das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichte 2019 auf seiner Website eine Stellungnahme, die von manchen als Sargnagel für die junge und erfolgreiche CBD-Industrie interpretiert wurde. Demnach wäre kein CBD-haltiges Produkt ohne ein langwieriges und kostspieliges Zulassungsverfahren marktfähig.

Ist CBD Novel Food ? Oder doch nicht …

Anfang März 2020  hatte eine Pressemitteilung der European Industrial Hemp Association (EIHA) erneut Bewegung in die Diskussion um legale CBD-Produkte gebracht, die nach Ansicht vieler zum Stillstand gekommen war. Die Rede ist vom Status cannabidiolhaltiger Lebensmittel oder von Nahrungsergänzungsmitteln wie CBD-Öl und ob CBD als Novel Food zu behandeln ist.

Weiterhin keine Einigung über CBD-Status als Novel Food

Wie vor einigen Tagen auf diversen Webseiten berichtetet wurde, hatte sich die EIHA mit dem Thema befasst und eine Reihe von Nachweisen vorgelegt, die den traditionellen Verzehr von Cannabinoid-Hanfnahrung belegen sollen und somit CBD als nicht neuartiges Lebensmittel darlegen sollen. Ihrer Darstellung ist ist die Auslegung das CBD Novel Food sei damit endgültig vom Tisch. Dies betrifft auch die Verwendung von Extrakten, die natürliche Konzentrationen von CBD enthalten. Das EIHA hatte sich mit seinen Nachweisen an die zuständigen staatlichen Stellen, insbesondere das BVL, aber auch an das übergeordnete Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gewandt. Während die Bundesregierung und das BMEL  den von der EIHA vorgetragenen Tatsachen, dass nur isolierte Einzelsubstanzen wie Cannabidiol oder mit Cannabidiol angereicherte Extrakte als neuartige Lebensmittel im Sinne der Novel-Food-Verordnung zu bewerten sind, nicht  widersprachen, sondern sie und ihre diesbezüglichen Aussagen sogar übernahmen, zeigte das BVL  kein Verständnis und änderte auch nicht Ihre Aussage auf der Homepage der Behörde nicht bzgl. CBD. Im Gegenteil , hier heist es

Die Entscheidung über die Einstufung Cannabinoid-haltiger Hanfextrakte wurde von den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission nach Sichtung und Wertung aller verfügbaren Informationen einvernehmlich getroffen. Insofern unterscheiden sich die Auffassungen des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nicht voneinander.

Das Gegenteil erreicht – Mehr Unklarheit & Unsicherheit erzeugt

Die Klärung dieser Frage sollte eigentlich der Verunsicherung von Produzenten und Konsumenten ein Ende setzen. Dies ist jedoch noch nicht erreicht worden. Auch in den Medien gibt es noch unterschiedliche Meinungen über den Sachverhalt. 

 

Ein sehr unserer Meinung sehr gute Darstellung der Vorgänge habe wir in dem Interview mit Daniel Kruse im Hanfmagazin gefunden.  Darin u.a. zu lesen:

Dazu gehört nun aber auch die historisch nicht wegzudiskutierende jahrhundertelange Verwendung von Hanf als Lebensmittel in der heutigen EU.

Nun heißt es abwarten, wie sich das Ministerium äußert. Das BVL hat den Erhalt der Unterlagen nun wohl  auch bestätigt und kann darauf weiter Stellung nehmen, wie Herr Kruse im Interview anführt. „Auch sei man  als Hanfindustrie  gewillt und in der Lage, sichere und gesunde Produkte auf den Markt zu bringen „

Dafür braucht es aber auch verlässliche, sinnvolle und fundierte Regelungen und Standards. Dem Widerspricht sicher keiner.